Beitragsordnung der
Freunde des Bauingenieurwesens der TU Dresden e.V.
Inhalt der Beitragsordnung:
1. Natürliche Personen
Mitgliedsbeitrag | 25 Euro/Jahr |
Ermäßigt (Studierende) | 10 Euro/Jahr |
2. Juristische Personen
Unternehmen bis 100 Mitarbeiter | 275 Euro/Jahr |
Vereine bis 100 Mitglieder | 275 Euro/Jahr |
Unternehmen über 100 Mitarbeiter | 550 Euro/Jahr |
Vereine über 100 Mitglieder | 550 Euro/Jahr |
3. Weitere Beitragszahlungen
Über diese Grundbeträge hinaus bleibt es den Mitgliedern selbst überlassen, in welchem Maße sie die Bestrebungen des Vereins weiterhin finanziell unterstützen wollen und können.
4. Steuerliche Absetzbarkeit des Beitrages
Der Beitrag an den Verein dient gemeinnützigen Zwecken und ist daher als Sonderausgabe steuerbegünstigt.
5. Fälligkeit des Beitrages
Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils im I. Quartal eines Jahres fällig.
6. Festlegung des Beitragsjahres
Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Mitglieder zahlen im Beitrittsjahr den vollen Jahresbeitrag, bei Ende der Mitgliedschaft werden anteilig für das Kalenderjahr verbleibende Mitgliedsbeiträge nicht zurückgezahlt.
7. Beitragszahlung für neue Mitglieder
Neue Mitglieder entrichten ihren Beitrag innerhalb von 3 Monaten nach der Aufnahme, im IV. Quartal jedoch bis zum 20. Dezember.
8. Bankverbindung des Vereins
Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN: | DE68 8505 0300 3120 1403 59 |
BIC: | OSDDDE81XXX |
Die Kontodaten für Überweisungen aus dem Ausland werden nach Anfrage mitgeteilt.
Stand: 01.12.2011